Die Heilung des B-Plans zum Rittmeister
Im Oktober 2022 entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Mecklenburg-Vorpommern in letzter Instanz die Aufhebung des Bebauungsplans (B-Plan) zum Rittmeister. Darauf reagiert nun die Stadtverwaltung, in dem sie der Rostocker Bürgerschaft eine Heilung des Verfahrens vorlegt und so den B-Plan rechtssicher machen möchte. Darüber wurde auf der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 29.06.2023 informiert.
Vorausgegangen ist diesem Urteil ein längerer Streit über die Ausdehnung und Nutzung des Landhotels, in dem es vor allem um die Belastung mit Verkehr und Lärm ging. Wichtig zu wissen: Das OVG urteilte nur zur Nutzung des Frühstücks- und Seminarraum im Erdgeschoss der Pension (Gebäudenummer 2) und nicht über die verkehrliche Nutzung der umliegenden Straßen oder der Frage, ob diese durch die Ausdehnung des Rittmeisters zu eng oder gar für größere Nutzfahrzeuge zu schwer zu befahren sind.
In seiner Urteilsbegründung kritisierte das OVG, dass der Lärmschutz in der Öffnungszeit der Räume von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr nicht in ausreichendem Ausmaß gewährleistet sein kann. Denn ab 22.00 Uhr beginnt die Nachtruhe und es war davon auszugehen, dass nach 22.00 Uhr abreisende Gäste die Höchstschwellen des Lärms von 40 dB überschreiten, da bei einem Veranstaltungsende von 22.00 Uhr die Teilnehmer ja erst nach 22.00 Uhr das Gebäude verlassen.
Um den Lärmschutz ausreichend zu gewährleisten, ändert die Stadtverwaltung nun den B-Plan und der fragliche Raum kann nur noch von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr genutzt werden. Diese Änderung des B-Plans wird im 3. Quartal öffentlich ausgelegt, der Änderungs- und Satzungsbeschluss erfolgt dann im 4. Quartal. Eine Rechtskraft soll dann bis Ende 2023 hergestellt sein.
Hintergrund dieses ganzen Prozesses ist eine Auseinandersetzung über die Rolle und Ausdehnung des Landhotels im Ortskern Biestow: Direkte Konkurrenz zu anderen Wettbewerbern, verengte Straßen und andere Kritikpunkte wurden in der Vergangenheit von unterschiedlichen Interessensgruppen geäußert. Die Klage gegen den B-Plan war damals ein Handlungsstrang von vielen gegen das Landhotel, der mit der Heilung des B-Plan-Verfahrens nun zum Abschluss kommt.
Wichtig für euch zu Wissen: Mit der öffentlichen Auslegung des B-Plans bekommt ihr als Anwohnerinnen und Anwohner die Möglichkeit zur Äußerung, auf die eine Verwaltung reagieren muss – Meist im Rahmen eines Berichtes, in dem die jeweiligen Argumente abgewogen werden. In diesem konkreten Fall können aber nicht Hinweise zum gesamten B-Plan abgegeben werden, sondern nur zur speziellen Änderung der Nutzungszeiten im fraglichen Raum. Denn es ist kein “neuer” B-Plan, sondern eine Aktualisierung des Bestehenden.
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