2 Gedanken zu „# Nachsitzen zum Ortsbeirat Südstadt, 05.09.2019

  • September 9, 2019 um 9:27 am Uhr
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    Folgender Kommentar ging bei uns per Youtube ein:

    Ruheplätze im Zuge der Gehwege, Aufenthaltsflächen und Ruhebänke, sollten in angemessenen Abständen angeboten werden (RASt, 6.1.6.2, 6.1.6.3; EFA, 4.3); sie können die Reichweite bestimmter Fußgängertypen (z.B. Senioren) ganz erheblich erweitern. In Kernbereichen von Städten sollten außerdem in regelmäßigen Abständen öffentliche Sanitäranlagen angeboten werden (EFA, 4.3) aus: https://www.fuss-ev.de/gehwege-planen-und-bauen/bordsteine/110-gehwege-planen-und-bauen/674-oberflaeche-hindernisse-poller-beleuchtung.html
    In der Nähe von Einkaufsmöglichkeiten und Spielplätzen bzw. Plätzen und Straßen, die zur Kommunikation einladen, wären Bänke ratsam. Aber auch auf Straßen, wo weit und breit alles kahl ist, wie z.B. der Südring. Besonders fehlen öffentliche Toiletten. Wer möchte schon am autogerechten Südring oder Nobelstraße ohne Sichtschutz (Hecken) das nicht zu unterdrückende Bedürfnis verrichten?
    Zur Gestaltung der Ziolkowskistr.: Momentan ist die Oberfläche so schadhaft, so dass die meisten relativ angepasst fahren. Es sei denn, es befinden sich Radfahrer auf der Fahrbahn. Es gibt da nämlich einen Überholzwang. Da werden mit T30 fahrende Radfahrer auch in einer T30-Zone zum Hindernis. Sicherheitsabstand zu parkenden Fahrzeugen (in Türbreite) und Mindestüberholabstand auch im Begegnungsverkehr (lt. Rechtsprechung 1,50 m) akzeptieren motorisierte auch hier nicht. Da bisher übliche Radschutzstreifen nicht nur bei Autofahrern als eigene Fahrstreifen interpretiert werden, sie also nicht der Erhöhung der Verkehrssicherheit nutzen (denn Mindestabstand von 1,50 m gilt immer) sind Maßnahmen zu ergreifen, die wirklich die Verkehrssicherheit erhöhen. Bei der gesamten Umgestaltung muss immer die Flüssigkeit des fließenden (auch des Rad-)Verkehrs vor dem ruhenden Verkehr liegen (VwV StVO). Aber auch dabei geht die Sicherheit vor. Schließlich dienen Gesetze der Gefahrenabwehr (vor gefährlichen Tätigkeiten). Gehen, Stehen oder Fahrrad fahren sind keine gefährlichen Tätigkeiten. Beim Parken sind nicht nur die Bedürfnisse der Auto- und Motorradfahrer zu berücksichtigen. Auch Fahrradfahrer und Fußgänger wollen parken.

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  • Pingback: Was ist nun mit der Ziolkowski-Straße? | Dr. Stefan Posselt

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